Was tun, wenn ein Familienmitglied plötzlich im Rollstuhl sitzt?
Es kann jedem passieren: ein Autounfall, ein Unfall mit dem Motorrad oder ein unachtsamer Kollege bei der Arbeit – auf einmal sitzt der Partner, der Sohn oder die Großmutter im Rollstuhl. Viele Angehörige wissen oft nicht, wie sie sich in so einer Situation verhalten sollen. Ist dann der erste Schock überwunden, fangen die Probleme an. Wie soll man das Haus rollstuhlgerecht ausbauen? Woher das Geld nehmen? Und soll man jetzt aus der Wohnung ausziehen, weil im Treppenhaus kein Aufzug ist?
Heutzutage gibt es glücklicherweise schon viele Möglichkeiten, Rollstuhlfahrern das Leben so angenehm wie es unter diesen Umständen möglich ist, zu machen. So etwa durch spezielle Rampen, die vor dem Eingangsbereich des Hauses angebracht werden können um Treppen zu überwinden, oder Haltegriffe in Bad, WC und über dem Bett, die es dem Rollstuhlfahrer ermöglichen, möglichst selbständig zu bleiben. Für Treppen im Eigenheim oder Wohnhaus gibt es spezielle Treppenlifte, diese bestehen entweder aus einer Plattform mit speziellem Sicherheitsbügel, auf den der Rollstuhlfahrer auffahren kann, oder aus einer Plattform mit Sitzgelegenheit, die für gehbehinderte Menschen, die keinen Rollstuhl benötigen, ausgerichtet ist.
Hoher Preis schreckt viele ab
Ein Punkt, der viele Familien und Angehörige erstmals abschreckt, ist der hohe Preis, den ein Treppenlift kostet. Dieser kommt dadurch zustande, dass für einen Treppenlift nur hochwertige Materialien verwendet werden dürfen, außerdem muss das Liftersystem von speziellen Fachleuten eingebaut werden. Da mit dem Aufzug ein Mensch über mitunter lebensgefährliche Treppen transportiert wird, müssen die Systeme natürlich strengste Sicherheitsauflagen erfüllen.
Fördermöglichkeiten
Doch zum Glück gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Möglichkeiten, Fördergelder für barrierefreie Umbauten zu erhalten. Die Krankenkasse zahlt zur Zeit zwar keine Fördergelder für Treppenlifte, doch die Bundesagentur für Arbeit zahlt, je nach Höhe und Dauer der eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge, einen Zuschuss für den Umbau. Hat man eine Pflegeversicherung abgeschlossen, zahlt diese bis zu 2.500 Euro an Förderung. Ist man unverschuldet durch einen Arbeits- oder etwa Autounfall auf den Umbau angewiesen, zahlt entweder die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Großteil der Umbaukosten.
Sollten die oben genannten Fördermöglichkeiten nicht greifen, bleibt einem immer noch der Weg zu den kommunalen Hilfstellen oder speziellen Förderstellen der zuständigen Landesregierung. Auch die zuständigen Sozialämter übernehmen oft einen großen Teil der Kosten. Dadurch müssen die Angehörigen oftmals nur einen kleinen Teil der Kosten selbst übernehmen. So fallen wenigstens die finanziellen Sorgen weg und man kann, trotz Rollstuhl, im Kreis der Familie in den eigenen vier Wänden bleiben.